Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Lutz & Haan GmbH – Stand: März 2026

Hafenweg 16, 48155 Münster
Geschäftsführer: Martin Lutz, Devran Haan


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Lutz & Haan GmbH i.G. (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich Recruiting, Personalvermittlung, Employer Branding sowie Recruiting-Marketing.


§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Anbieter und Kunde über Leistungen in den Bereichen:

  • Recruiting und Personalvermittlung
  • Executive Search
  • Social Recruiting
  • Employer Branding
  • Recruiting-Marketing
  • Erstellung von Karriereseiten und Webseiten
  • Erstellung von Recruiting-Content

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

Individuelle Angebote oder Verträge haben Vorrang vor diesen AGB.


§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots
  • schriftliche oder elektronische Bestätigung
  • digitale Signatur
  • oder Beginn der Leistungserbringung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.


§3 Leistungsgegenstand

Der Anbieter unterstützt Unternehmen insbesondere bei:

  • Gewinnung neuer Mitarbeiter
  • Direktansprache potenzieller Kandidaten
  • Talent Sourcing
  • Durchführung von Recruitingkampagnen
  • Entwicklung von Employer Branding Maßnahmen
  • Erstellung von Karriereseiten
  • Entwicklung oder Optimierung von Webseiten mit Recruitingbezug

Hierzu können insbesondere folgende Leistungen gehören:

  • Erstellung von Recruiting-Kampagnen
  • Gestaltung von Karrierewebseiten
  • Erstellung von Landingpages für Recruitingkampagnen
  • Entwicklung von Employer-Branding-Strategien
  • Produktion von Recruiting-Content

§4 Vertragsmodelle

Leistungen können insbesondere erfolgen als:

Projektbasierter Suchauftrag – Besetzung einer konkreten Position.
Laufzeitvertrag / Retainer-Modell – fortlaufende Recruiting- oder Marketingdienstleistungen.

Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Laufzeitverträge automatisch um die vereinbarte Laufzeit.


§5 Charakter der Leistungen

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg.

Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:

  • eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen
  • eine erfolgreiche Einstellung
  • die Verfügbarkeit geeigneter Kandidaten
  • die Qualifikation eines Kandidaten

Die Entscheidung über eine Einstellung liegt ausschließlich beim Kunden.


§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung vollständiger Informationen zur Vakanz
  • zeitnahe Rückmeldungen zu Kandidaten
  • Teilnahme an Interviews
  • Bereitstellung von Unternehmensinformationen

Unterbleibt die Mitwirkung, können Leistungen verschoben oder ausgesetzt werden, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.


§7 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Vergütungsmodelle können insbesondere sein:

  • Festpreis
  • Erfolgsprovision
  • Retainer
  • hybride Modelle

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§8 Recruitingplattformen und Werbekampagnen

Der Anbieter kann Recruitingmaßnahmen über externe Plattformen durchführen, insbesondere:

  • Jobbörsen
  • Social Media Plattformen
  • Recruitingsoftware
  • Werbeplattformen

Der Anbieter hat keinen Einfluss auf:

  • Plattformalgorithmen
  • Änderungen von Plattformregeln
  • Sperrungen von Accounts

Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Vergütungsminderung.


§9 Vertraulichkeit von Kandidaten

Alle Kandidateninformationen sind streng vertraulich zu behandeln.

Der Kunde darf diese ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kandidaten verwenden.


§10 Einführung von Kandidaten

Ein Kandidat gilt als durch den Anbieter eingeführt, sobald dem Kunden Informationen über diesen Kandidaten übermittelt wurden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Übermittlung eines Lebenslaufs
  • Vorstellung per E-Mail
  • Präsentation im Gespräch
  • Weitergabe eines Kandidatenprofils

Der Kandidat gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten als eingeführt.

§11 Weitergabe von Kandidaten

Vom Anbieter vorgestellte Kandidaten dürfen nicht ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte weitergegeben werden.

Dies gilt insbesondere für:

  • verbundene Unternehmen
  • Tochterunternehmen
  • Beteiligungsunternehmen
  • Partnerunternehmen

Kommt es dennoch zu einer Zusammenarbeit, gilt diese als durch den Anbieter vermittelt.


§12 Weitergabe an andere Recruiter

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, vom Anbieter vorgestellte Kandidaten nicht an andere Personalvermittler, Recruitingagenturen oder Headhunter weiterzugeben.

Kommt es infolge einer solchen Weitergabe zu einer Zusammenarbeit zwischen Kandidat und Kunde oder einem verbundenen Unternehmen, entsteht der volle Vergütungsanspruch des Anbieters.


§13 Vergütungsanspruch bei Einstellung

Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn ein vorgestellter Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung eine Tätigkeit aufnimmt.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit erfolgt über:

  • Arbeitsvertrag
  • Freelancervertrag
  • Beratungsvertrag
  • Werkvertrag
  • Interim-Mandat

§14 Portfolio- und Konzernunternehmen

Der Vergütungsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat bei einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen tätig wird.

Dies gilt insbesondere für:

  • Konzernunternehmen
  • Holdinggesellschaften
  • Beteiligungsunternehmen
  • Portfoliofirmen

§15 Umgehungsschutz

Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Anbieter um seinen Vergütungsanspruch zu bringen.

Dies gilt insbesondere für indirekte Einstellungen über Dritte.


§16 Vertragsstrafe

Bei Verstoß gegen die Regelungen zu Kandidatenweitergabe oder Umgehung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Diese beträgt:
das 1,5-fache der vereinbarten Vermittlungsvergütung, mindestens jedoch 10.000 EUR.

§17 Employer Branding Leistungen

Der Anbieter kann Leistungen im Bereich Employer Branding erbringen, insbesondere:

  • Entwicklung von Arbeitgebermarken
  • Erstellung von Recruitingkampagnen
  • Erstellung von Marketingmaterialien

Der Anbieter schuldet hierbei keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.


§18 Foto- und Videoshootings

Im Rahmen von Employer Branding Maßnahmen kann der Anbieter:

  • Foto-Shootings
  • Video-Produktionen
  • Content-Produktionen

durchführen oder organisieren.

Der Kunde stellt sicher, dass alle beteiligten Personen mit der Aufnahme und Nutzung des Materials einverstanden sind.


§19 Nutzungsrechte an Bildern, Videos und Inhalten

Sämtliche durch den Anbieter erstellten Inhalte (Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Webseiten oder Karriereseiten) unterliegen dem Urheberrecht.

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seiner Unternehmenskommunikation.

Der Anbieter ist berechtigt, erstellte Inhalte für Referenz- und Marketingzwecke zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.


§20 Abnahme von Leistungen

Sofern Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, kann der Anbieter eine Abnahme verlangen.

Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen kein begründeter Widerspruch, gilt die Leistung als abgenommen.

§21 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.


§22 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Münster (Westfalen).

Der Anbieter ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.


§23 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Das sagen unsere Kunden und Kandidaten

Verifizierte Bewertungen auf Trustpilot – echtes Feedback von Unternehmen und Fachkräften, die mit uns zusammengearbeitet haben.

★★★★★

Professionelle Vermittlung

Die Zusammenarbeit mit Lutz & Haan war von Anfang an professionell und transparent. Innerhalb kürzester Zeit wurden passende Kandidaten vorgestellt...

Bozo Zanic · März 2026
★★★★★

Schnelle und kompetente Besetzung

Wir suchten dringend Unterstützung in der Küche und im Service. Lutz & Haan hat schnell reagiert und uns qualifizierte Mitarbeiter vermittelt...

Hanar Snack's & Catering · März 2026
★★★★★

Fair und ehrlich

Ich hatte heute ein Gespräch mit Lutz & Haan aus Münster und war ehrlich gesagt positiv überrascht. Die Beratung war offen, realistisch und sehr fair...

Lukas Niesner · März 2026
★★★★★

Hervorragendes Recruiting

Devran und sein Team haben unser Wachstum mit ihren Recruiting Services hervorragend begleitet. Großes Lob für die tolle Struktur und die individuelle Betreuung...

Tobi · März 2026
★★★★★

Mitarbeiter eingestellt

Ich bin mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden. Durch die Unterstützung der beiden Herren konnte ich einen passenden Mitarbeiter innerhalb von 60 Tagen einstellen...

Diyan Mohammadian · März 2026
★★★★★

Begeistert von der Betreuung

Von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass sich Herr Haan wirklich für mich und meinen Werdegang interessiert – echtes Engagement. Die Stellenvorschläge passten perfekt...

Colin Mielchen · März 2026
★★★★

Fokus auf Prozess und Verbesserung

Die Vermittlung verlief insgesamt sehr strukturiert. Der Prozess war klar organisiert und die Kommunikation zuverlässig. Eine hilfreiche Unterstützung bei der Jobsuche.

Mikail E · März 2026
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