Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Lutz & Haan GmbH – Stand: März 2026
Hafenweg 16, 48155 Münster
Geschäftsführer: Martin Lutz, Devran Haan
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Lutz & Haan GmbH i.G. (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit Leistungen im Bereich Recruiting, Personalvermittlung, Employer Branding sowie Recruiting-Marketing.
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Anbieter und Kunde über Leistungen in den Bereichen:
- Recruiting und Personalvermittlung
- Executive Search
- Social Recruiting
- Employer Branding
- Recruiting-Marketing
- Erstellung von Karriereseiten und Webseiten
- Erstellung von Recruiting-Content
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.
Individuelle Angebote oder Verträge haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines Angebots
- schriftliche oder elektronische Bestätigung
- digitale Signatur
- oder Beginn der Leistungserbringung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§3 Leistungsgegenstand
Der Anbieter unterstützt Unternehmen insbesondere bei:
- Gewinnung neuer Mitarbeiter
- Direktansprache potenzieller Kandidaten
- Talent Sourcing
- Durchführung von Recruitingkampagnen
- Entwicklung von Employer Branding Maßnahmen
- Erstellung von Karriereseiten
- Entwicklung oder Optimierung von Webseiten mit Recruitingbezug
Hierzu können insbesondere folgende Leistungen gehören:
- Erstellung von Recruiting-Kampagnen
- Gestaltung von Karrierewebseiten
- Erstellung von Landingpages für Recruitingkampagnen
- Entwicklung von Employer-Branding-Strategien
- Produktion von Recruiting-Content
§4 Vertragsmodelle
Leistungen können insbesondere erfolgen als:
Projektbasierter Suchauftrag – Besetzung einer konkreten Position.
Laufzeitvertrag / Retainer-Modell – fortlaufende Recruiting- oder Marketingdienstleistungen.
Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Laufzeitverträge automatisch um die vereinbarte Laufzeit.
§5 Charakter der Leistungen
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder personellen Erfolg.
Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
- eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen
- eine erfolgreiche Einstellung
- die Verfügbarkeit geeigneter Kandidaten
- die Qualifikation eines Kandidaten
Die Entscheidung über eine Einstellung liegt ausschließlich beim Kunden.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung vollständiger Informationen zur Vakanz
- zeitnahe Rückmeldungen zu Kandidaten
- Teilnahme an Interviews
- Bereitstellung von Unternehmensinformationen
Unterbleibt die Mitwirkung, können Leistungen verschoben oder ausgesetzt werden, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.
§7 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Vergütungsmodelle können insbesondere sein:
- Festpreis
- Erfolgsprovision
- Retainer
- hybride Modelle
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
§8 Recruitingplattformen und Werbekampagnen
Der Anbieter kann Recruitingmaßnahmen über externe Plattformen durchführen, insbesondere:
- Jobbörsen
- Social Media Plattformen
- Recruitingsoftware
- Werbeplattformen
Der Anbieter hat keinen Einfluss auf:
- Plattformalgorithmen
- Änderungen von Plattformregeln
- Sperrungen von Accounts
Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Vergütungsminderung.
§9 Vertraulichkeit von Kandidaten
Alle Kandidateninformationen sind streng vertraulich zu behandeln.
Der Kunde darf diese ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kandidaten verwenden.
§10 Einführung von Kandidaten
Ein Kandidat gilt als durch den Anbieter eingeführt, sobald dem Kunden Informationen über diesen Kandidaten übermittelt wurden.
Dies gilt insbesondere bei:
- Übermittlung eines Lebenslaufs
- Vorstellung per E-Mail
- Präsentation im Gespräch
- Weitergabe eines Kandidatenprofils
Der Kandidat gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten als eingeführt.
§11 Weitergabe von Kandidaten
Vom Anbieter vorgestellte Kandidaten dürfen nicht ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte weitergegeben werden.
Dies gilt insbesondere für:
- verbundene Unternehmen
- Tochterunternehmen
- Beteiligungsunternehmen
- Partnerunternehmen
Kommt es dennoch zu einer Zusammenarbeit, gilt diese als durch den Anbieter vermittelt.
§12 Weitergabe an andere Recruiter
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, vom Anbieter vorgestellte Kandidaten nicht an andere Personalvermittler, Recruitingagenturen oder Headhunter weiterzugeben.
Kommt es infolge einer solchen Weitergabe zu einer Zusammenarbeit zwischen Kandidat und Kunde oder einem verbundenen Unternehmen, entsteht der volle Vergütungsanspruch des Anbieters.
§13 Vergütungsanspruch bei Einstellung
Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn ein vorgestellter Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung eine Tätigkeit aufnimmt.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit erfolgt über:
- Arbeitsvertrag
- Freelancervertrag
- Beratungsvertrag
- Werkvertrag
- Interim-Mandat
§14 Portfolio- und Konzernunternehmen
Der Vergütungsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat bei einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen tätig wird.
Dies gilt insbesondere für:
- Konzernunternehmen
- Holdinggesellschaften
- Beteiligungsunternehmen
- Portfoliofirmen
§15 Umgehungsschutz
Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Anbieter um seinen Vergütungsanspruch zu bringen.
Dies gilt insbesondere für indirekte Einstellungen über Dritte.
§16 Vertragsstrafe
Bei Verstoß gegen die Regelungen zu Kandidatenweitergabe oder Umgehung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe.
Diese beträgt:
das 1,5-fache der vereinbarten Vermittlungsvergütung, mindestens jedoch 10.000 EUR.
§17 Employer Branding Leistungen
Der Anbieter kann Leistungen im Bereich Employer Branding erbringen, insbesondere:
- Entwicklung von Arbeitgebermarken
- Erstellung von Recruitingkampagnen
- Erstellung von Marketingmaterialien
Der Anbieter schuldet hierbei keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§18 Foto- und Videoshootings
Im Rahmen von Employer Branding Maßnahmen kann der Anbieter:
- Foto-Shootings
- Video-Produktionen
- Content-Produktionen
durchführen oder organisieren.
Der Kunde stellt sicher, dass alle beteiligten Personen mit der Aufnahme und Nutzung des Materials einverstanden sind.
§19 Nutzungsrechte an Bildern, Videos und Inhalten
Sämtliche durch den Anbieter erstellten Inhalte (Fotos, Videos, Texte, Grafiken, Webseiten oder Karriereseiten) unterliegen dem Urheberrecht.
Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seiner Unternehmenskommunikation.
Der Anbieter ist berechtigt, erstellte Inhalte für Referenz- und Marketingzwecke zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§20 Abnahme von Leistungen
Sofern Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, kann der Anbieter eine Abnahme verlangen.
Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen kein begründeter Widerspruch, gilt die Leistung als abgenommen.
§21 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
§22 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Münster (Westfalen).
Der Anbieter ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.
§23 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
